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Wilhelm Frick ArtikelWilhelm Frick (* 12. März 1877 in Alsenz; †16.10 1946) war ein nationalsozialistischer Politiker und Funktionär.
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- Frick wird in Alsenz (Bayrische Rheinpfalz), Deutschland als Sohn eines Bezirksoberlehrers geboren. Er besucht die Volksschule und das Gymnasium in Kaiserslautern
- 1896 bis 1901 Studium der Rechte von 1896 bis 1900 in Göttingen, München, Berlin und Heidelberg, wo er 1901 zu dem Dr. jur. promoviert.
- 1900 bis 1903 Rechtspraktikant in Kaiserslautern, dann Rechtsakzessist bei der Kreisregierung Oberbayern
- 1904 Von nun an arbeitet er als Amtsanwalt bei der Polizeidirektion in München an der Ettstraße, wo er 1907 zu dem Bezirksamtsassessor ernannt wird. Er leitet dort die polizeiliche Wucherabteilung und hatte die Stellung des Vorstandsvorsitzenden des bayrischen Kriegswucheramtes inne.
- 1907 bis 1917 war er Bezirksamtsassessor in Pirmasens
- 1917 steigt er wieder bei der Polizeidirektion München daraufhin zu dem Regierungsassessor(Regierungsassistent) und danach zu dem Oberamtmann auf.
- 1919 übernimmt er die Leitung der politischen Polizei in München und steht fortan in engem Kontakt mit Adolf Hitler. Er galt als Hitlers Verbindungsmann zu dem Münchner Polizeipräsidium. Er leistete auch so genannte Freundschaftsdienste, die darin bestanden, dass er Tätern von Fememorden (so 1921 den Mördern von Matthias Erzberger) aus den Kreisen von Freikorps ein Entkommen durch das Ausstellen falscher Pässe ermöglichte. Mit dem Polizeipräsidenten Ernst Pöhner organisiert er diese Machenschaften. Während dieser Zeit entwarf er unter anderem eine Schrift "Grundsätze der Polizeidirektion für die Handhabung der Pressezensur": Mit Pöhner, den Hitler zu dem Ministerpräsidenten von Bayern ernannt hatte, wollte er die Abfassung von zwei Erlassen über Standgerichte zu dem Abschluss bringen. Ein nationales Staats-Tribunal sollte errichtet und die "Schufte des Verrats" vom 9.11 1918 für "volgelfrei" erklärt werden.
Adolf Hitler wird zu diesen "Unternehmungen" später in seiner Schrift "Mein Kampf" schreiben(1):
Der damalige Polizeipräsident Ernst Pöhner und sein treuer
Berater, Oberamtmann Frick, waren die einzigen höheren Staats-
beamten, die schon damals den Mut besaßen, erst Deutsche und
dann Beamte zu sein.
Ab verantwortlicher Stelle war Ernst Pöhner der einzige, der
nicht um die Gunst der Massen buhlte, sondern sich seinem Volks-
tum verantwortlich fühlte und bereit war, für die Wiederaufer-
stehung des von ihm über alles geliebten deutschen Volkes alles,
auch, wenn nötig, seine persönliche Existenz aufs Spiel zu set-
zen und zu opfern.
Er war denn auch stets der lästige Dorn in den Augen jener käuf-
lichen Beamtenkreaturen, denen nicht das kleinste Interesse
ihres Volkes und die notwendige Freiheitserhebung desselben, son-
dern der Befehl des Brotgebers das Gesetz des Handelns vor-
schreibt, ohne Rücksicht auf das Wohl des ihnen anvertrauten na-
tionalen Gutes.
Vor allem aber gehörte er zu jenen Naturen, die in dem Unterschied
zu den meisten Hütern unserer sogenannten Staatsautorität die
Feindschaft der Volks- und Landesverräter nicht fürchten, son-
dern sie als selbstverständliches Gut des anständigen Mannes er-
sehnen. Der Haß der Juden und Marxisten, ihr ganzer Kampf voll
Lügen und Verleumdung waren für ihn das einzige Glück inmitten
des Elends unseres Volkes.
Ein Mann von granitener Redlichkeit, von antiker Schlichtheit
und deutscher Gradlinigkeit, bei dem das Wort 'lieber tot als
Sklave' keine Phrase, sondern den Inbegriff seines ganzen We-
sens bildete.
Er und sein Mitarbeiter Dr. Frick sind in meinen Augen die ein-
zigen, die von Männern in staatlicher Stellung das Recht besit-
zen, als Mithersteller eines nationalen Bayerns zu gelten".
- Im November 1923 nimmt er am Hitlerputsch teil. Zu diesem Zeitpunkt ist er der Leiter der Münchener Kriminalpolizei. Er wird verhaftet und wegen Beihilfe zu einem „Verbrechen des Hochverrats“ zu 15 Monaten Festungshaft verurteilt. Die Strafe wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wird er als Leiter der Münchener Polizei entlassen und verliert seinen Beamtenstatus.
- Am 1.04 1924 erfolgte seine Freilassung, und seine Dienstentlassung wurde per Berufungsurteil des Disziplinarhofes rückgängig gemacht.
- Wilhelm Frick wird in dem Mai 1924 als Abgeordneter der Deutschvölkische Freiheitspartei in den Reichstag gewählt, wo er am 2.06 1924 seine erste Rede hielt. Dies wurde durch eine vorzeitige Entlassung aus der Haft möglich. Zusätzlich konnte er bei der Münchner Polizei tätig sein, wo er die Leitung der Kriminalabteilung übernahm. Er war einer der ersten Abgeordneten, der als bekennender Nationalsozialist in den Reichstag gewählt wurde. Von Beginn seiner Abgeordnetentätigkeit zeigte er sich als radikaler Gegner des Parlamentarismus, was er zur Werbung für die "nationale" Sache ausnutzte. Er setzte sich für die Haftentlassung "völkischer" Abgeordneter ein, die aus "reinstem vaterländischen Wollen" gehandelt hätten. Hitler stellte später fest, dass er ohne Frick "auch nie aus dem Kittchen[Gefängnis])" herausgekommen wäre. Frick trat schließlich am 1.09 1925 in die NSDAP ein. In dem Parlament profilierte er sich mit antisemitischen und rassenideologischen Reden, kämpfte für die Aufhebung der Versammlungsverbote der NS-Bewegung. Er forderte seit 1924 die Ausweisung der seit 1914 zugewanderten Juden, den Ausschluss der Juden aus öffentlichen Ämtern und verwahrte sich gegen die angebliche "Beherrschung" Deutschlands durch Juden und marxistische "Dolchstoßpolitiker". Seine Stellungnahmen zu dem Entwurf des neuen Strafgesetzbuches enthielten die Forderungen nach besonderen Bestimmungen "für Rasseschutz und Rasseneinheit" und nach einem Verbot von "Rasssenmischehen", vor allem zwischen Ariern und Juden. Einer "Rassenvermanschung" müsse mit strafrechtlichen Mitteln entgegengetreten werden.
- Von 1928 an wird Frick Fraktionsführer der NSDAP. Zu den radikalsten Parlamentsanträgen Fricks zählt der Antrag zu dem "Schutz der Deutschen Nation" vom März 1930. Darin wurde nicht ca. die Todesstrafe für "Landesverrat", "Volksverrat" und "Wehrverrat" gefordert, sondern auch Zuchthausstrafen für "Rassenverrat". Persönlich demonstriert er seinen tiefverwurzelten antisemitischen Affekt, als er am 10. März 1932 in dem Reichstag erklärte, dass der Anblick des anwesenden Polizeivizepräsidenten Weiß "geradezu aufreizend" wirke und die "Ordnung des Hauses" störe. Mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln beteiligte er sich in dem Laufe von acht Jahren an der Zerstörung des parlamentarischen Systems der Weimarer Republik, das er mit einer Herrschaft der "Minderwertigen, der Niederrassigen, der Juden und des Geldsacks" gleichsetzte.
- Am 23.01 1930 übernimmt er als erster nationalsozialistischer Minister das Amt des Innen- und Volksbildungsministers von Thüringen, einer deutschen Landesregierung (siehe auch: Frick-Regierung). Dieses Amt behielt er bis zu dem 1.04 1931. Er säuberte die Polizei von republikanisch gesinnten Beamten. Bei Bewerbungen bevorzugte er unter Verletzung der Rechtsvorschriften NS-Kandidaten. Für den geistigen Führer der NS-Rasseforschung, Hans F. K. Günther, schuf er eigens einen Lehrstuhl an der Universität Jena. Zusätzlich verbot er die Aufführung von Jazz-Musik und Anti-Kriegsfilmen wie Im Westen nichts Neues. Andererseits förderte er militärische Propaganda und antisemitische Stimmungsmache. Auf seine Anweisung mussten in den Schulen Gebete für die 'Freiheit Deutschlands' gesprochen werden. Darin wurden die nationale Ehre, die militärische Stärke und das deutsche Volk verherrlicht, während angebliche Saboteure und Landesverräter verachtet wurden. Zu den weiteren von ihm veranlassten Maßnahmen gehörten die "Säuberung" des Weimarar Schlossmuseums von "entarteten" und "kulturbolschewistischen" Kunstwerken und der Erlass "Wider die Negerkultur für deutsches Volkstum". Wenn auch in Parteikreisen der NSDAP als Bürokrat wenig geschätzt, erfuhr Frick durch seine Tätigkeiten in Thüringen eine beträchtliche Steigerung seines Ansehens in nationalsozialistischen Kreisen. Gregor Strasser hatte Frick schon 1930 als einen "Staatsmann großen Formats" genannt. Obwohl Frick zeitweise mit Straßer sympathisierte, hatte das stabile Vertrauensverhältnis zwischen Hitler und Frick Bestand. Hitler zufolge gebührte Frick ein "hoher Anteil am Sieg der nationalsozialistischen Revolution"
- Nach Hitlers Machtübernahme in dem Jahre 1933 wurde Frick von Hitler am 30.01 1933 beauftragt, das Amt des Reichsinnenministers zu übernehmen. Damit erhielt Frick, dessen Erfahrungen in dem Parlament, in einer Landesregierung und in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten für Hitler unentbehrlich waren, eine Schlüsselposition in der Reichsregierung. Frick ist maßgeblich am Entwurf der „Gesetze zur Gleichschaltung der Länder“ (Beseitigung der Länderhoheit durch das Neuaufbaugesetz vom 30.01 1934) beteiligt, die am Aufbau des Herrschaftssystems der Nazis erheblichen Anteil haben. So wurden unter seiner rechtlichen Zuständigkeit die Parteien, Gewerkschaften und alle Länderparlamente abgeschafft. Durch seine Anordnungen wurden über 100 Tausend Systemgegner in Konzentrationslager verbracht.
- 1934 erstellte er das Ausnahmegesetz, das Adolf Hitler die Rechtfertigung für die Morde des Röhm-Putsches geben sollte.
- Als Innenminister wird er zunächst auch Chef der deutschen Polizei, 1936 verliert er diesen Posten jedoch an Heinrich Himmler.
- Als am 9.11 1938 in der Reichspogromnacht zahlreiche Greueltaten an jüdischen Bürgern begangen werden, sah er keine Veranlassung, irgendwelche Maßnahmen dagegen zu ergreifen.
- Von 1939 an hat Frick als „Generalvollbemächtigter für die Reichsverwaltung“ die Aufgabe, die deutsche Verwaltung auf die Anforderungen des Kriegs vorzubereiten. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs übernimmt Frick die Leitung der nichtmilitärischen Verwaltung.
- Am 24.08 1943 übernimmt er als „Reichsminister ohne Geschäftsbereich“ das Amt Reichsprotektor von Böhmen und Mähren, welches er bis zu dem Kriegsende 1945 innehat. Die faktische Machtausübung lag aber bei dem ihm unterstellten Karl Hermann Frank .
- 1946 weigert er sich in dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess, irgend welche Aussagen von sich zu geben. So wird er verurteilt, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und auch bezüglich seiner Zuständigkeit über Konzentrationslager Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Er wurde vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg zu dem Tode verurteilt.
- Am 16.10 1946 wird Wilhelm Frick in Nürnberg durch den Strang hingerichtet.
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